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Allgemeine Unterrichtsbedingungen (AGB) für den Privaten Klavierunterricht

1. Allgemeines

Der Lehrer, Maziyar Parsa, übernimmt im Rahmen des vertraglich vereinbarten Unterrichtsverhältnisses die qualifizierte fachliche und methodische Ausbildung der Schülerin bzw. des Schülers.

Ein nachhaltiger pädagogischer Erfolg setzt in der Regel einen kontinuierlichen und längerfristig angelegten Unterricht voraus, unabhängig von der jeweiligen vertraglichen Ausgestaltung. Für den Lernerfolg ist das eigenverantwortliche häusliche Üben der Schülerin bzw. des Schülers unerlässlich. Bei minderjährigen Schülern ist auch die Unterstützung durch die Erziehungsberechtigten hilfreich.

 

2. Unterrichtsumfang

Der Lehrer gewährleistet 38 Unterrichtsstunden innerhalb eines Jahres. Diese können anhand einer vom Lehrer geführten Anwesenheitsliste nachgewiesen werden.

Die erste Unterrichtsstunde gilt als kostenlose Probestunde.

3. Unterrichtszeiten

Der Unterricht findet grundsätzlich an den Schultagen der allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen statt. An gesetzlichen Feiertagen, kirchlichen Feiertagen, in den Schulferien sowie am Rosenmontag findet kein Unterricht statt.

Davon unberührt bleiben individuelle Absprachen und gesonderte Vereinbarungen zwischen dem Lehrer und dem Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten.

4. Vertragsdauer und Kündigung

Der Unterrichtsvertrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Die Kündigungsfrist beträgt acht Wochen ab Zugang der Kündigung.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erstellt der Lehrer eine Abschlussrechnung über gegebenenfalls noch offene oder anteilige Unterrichtsstunden, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.

 

5. Unterrichtsort

Der Unterricht findet grundsätzlich bei der Schülerin bzw. dem Schüler zu Hause statt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6. Online-Unterricht

Der Unterricht kann nach Vereinbarung auch online per Webcam stattfinden.

Voraussetzung für die Teilnahme am Online-Unterricht sind eine stabile Internetverbindung sowie ein geeignetes Endgerät mit Kamera und Mikrofon auf Seiten der Schülerin bzw. des Schülers.

7. Kartenmodell

5er- und 10er-Karten gelten ausschließlich für den Einzelunterricht und müssen innerhalb von fünf Monaten ab dem ersten Unterrichtstermin eingelöst werden.

Ein Anspruch auf Rückerstattung nicht genutzter Stunden besteht nicht.

Das Unterrichtsentgelt für 5er- und 10er-Karten ist vor der ersten Unterrichtsstunde auf das angegebene Konto zu überweisen.

8. Geschwisterermäßigung

Für Familien, die mehrere Kinder beim Lehrer unterrichten lassen, wird eine Geschwisterermäßigung gewährt.

Diese beträgt:

für das zweite Kind 20 %

ab dem dritten Kind 30 %

Bemessungsgrundlage ist jeweils das für das Kind anfallende Unterrichtsentgelt. Die Reihenfolge der Kinder richtet sich nach der Höhe des jeweiligen Unterrichtsentgelts. Das Kind mit dem höchsten Unterrichtsentgelt gilt als erstes Kind.

9. Honoraränderungen

Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars ist zum 1. Januar oder zum 1. September möglich.

Sie muss dem Vertragspartner mindestens acht Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden.

10. Absagen und Unterrichtsausfall

Terminabsprachen sind grundsätzlich persönlich mit dem Lehrer zu regeln.

Eine Absage durch die Schülerin bzw. den Schüler sollte spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Versäumt die Schülerin bzw. der Schüler den Unterricht, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung oder Gebührenerstattung.

Bei rechtzeitiger Absage kann der Lehrer nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.

Vom Lehrer abgesagte oder aus Gründen, die der Lehrer zu vertreten hat, ausgefallene Unterrichtsstunden werden nach Vereinbarung nachgeholt. Hierzu bietet der Lehrer bis zu drei Ausweichtermine an.

Ist ein Nachholen nicht möglich, wird die entsprechende Unterrichtsstunde finanziell erstattet.

 

11. Zahlungsbedingungen

Das Unterrichtsentgelt ist monatlich und unabhängig von Schulferien im Voraus zu zahlen. Die Zahlung erfolgt per Dauerauftrag bis spätestens zum 5. eines jeden Monats auf das angegebene Konto.

Beginnt der Unterrichtsvertrag im laufenden Monat, werden nur die bis zum Monatsende stattfindenden Unterrichtsstunden anteilig berechnet und in Rechnung gestellt.

12. Bankverbindung

Die Unterrichtsbeiträge sind auf folgendes Konto zu überweisen:

IBAN:
BIC:

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