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Allgemeine Unterrichtsbedingungen (AGB) für den Privaten Klavierunterricht

  1. Der Lehrer (Maziyar Parsa) übernimmt die qualifizierte fachliche und methodische Ausbildung im Rahmen des vertraglichen Unterrichtsverhältnisses zwischen ihm und der Schülerin/ dem Schüler. Der pädagogische Erfolg setzt eine kontinuierliche Ausbildung voraus. Deswegen sollte das Unterrichtsverhältnis längerfristig angelegt sein, unabhängig von dessen rechtlicher Ausgestaltung. Unerlässlich für den Lernerfolg ist das eigenverantwortliche häusliche Üben der Schülerin/ des Schülers. Dafür ist auch die Unterstützung der/des Erziehungsberechtigten hilfreich und nützlich.

  2. Der Lehrer (Maziyar Parsa) gewährleistet 40 Unterrichtsstunden innerhalb eines Jahres und kann diese anhand einer von ihm geführten Anwesenheitsliste nachweisen. Die erste Unterrichtsstunde gilt als kostenlose Probestunde.

  3. Der Unterricht findet grundsätzlich an Schultagen der allgemeinbildenden Schulen in NRW statt und entfällt an gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien. Darüber hinaus findet an den gesetzlichen/kirchlichen Feiertagen sowie am Rosenmontag kein Unterricht statt. Unberührt hiervon bleiben individuelle Absprachen und gesonderte Vereinbarungen zwischen dem Lehrer (Maziyar Parsa) und dem Musikschüler.

  4. Der Unterrichtsvertrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kündigungsfrist dieses Vertrages beträgt acht Wochen ab dem Kündigungsdatum. Der Lehrer erstellt eine Abschlussrechnung der gehaltenen Stunden.

  5. Der Unterricht findet bei dem/der Schüler(in) statt.

  6. 5er und 10er Karten gelten für den Einzelunterricht und müssen innerhalb von sechs Monaten eingelöst werden, allerdings besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Das Unterrichtsentgelt für die 5er und 10er Karten wird vor der ersten Unterrichtsstunde auf das angegebene Konto bei der Sparkasse zu entrichten (Siehe Nummer 11).

  7. Für Eltern, die mehrere Kinder bei dem Lehrer (Maziyar Parsa) unterrichten lassen, wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Sie beträgt für das zweite Kind 20 % und ab dem dritten Kind 30 % des jeweils für das Kind anfallenden Unterrichtsbetrag. Die Reihenfolge der Kinder ergibt sich aus der Höhe des zu zahlenden Unterrichtsentgeltes, wobei das Kind mit dem höchsten Unterrichtsentgelt als 1. Kind gerechnet wird. 

  8. Eine Erhöhung des Honorars ist zum 1. September oder 1. Januar möglich: Sie muss mindestens acht Wochen vorher dem Vertragspartner mitgeteilt werden. Ein entsprechender Vertrag ist dann neu abzuschließen.

  9. Terminabsprachen sind grundsätzlich mit dem Lehrer (Maziyar Parsa) persönlich zu regeln. Eine Absage der Unterrichtsstunde durch die Schülerin / den Schüler soll 24 Stunden vor dem Termin bei dem Lehrer (Maziyar Parsa) erfolgen. Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung oder Gebührenerstattung. Bei rechtzeitiger Absage kann der Lehrer nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten. Durch die Schuld dem Lehrer versäumte Unterrichtsstunden werden nach Vereinbarung nachgeholt. Der Lehrer bietet hierzu bis zu drei Ausweichtermine zur Auswahl an. Sollte der Lehrer das Nachholen nicht möglich sein, werden die Stunden finanziell erstattet.

  10. Das Unterrichtsentgelt wird monatlich und unabhängig von Schulferien vom Zahlungspflichtigen per Dauerauftrag bis zum 5. eines jeden Monats im Voraus auf das angegebene Konto bei der Sparkasse zu entrichten (Siehe Nummer 11). Beginnt ein Unterrichtsvertrag während des laufenden Monats, werden lediglich die bis zum Monatsende verbleibenden Stunden mit dem Einzelstunden Preis berechnet und in Rechnung gestellt.

  11. Die Unterrichtsbeiträge sind vor der ersten Unterrichtsstunde auf folgendes Konto zu überweisen
    IBAN :
    BIC : 

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